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Umzug für neuen Job - Was lässt sich von der Steuer absetzen?

Umzug für neuen Job: Was lässt sich von der Steuer absetzen?

Das Bewerbungsgespräch war erfolgreich, der Vertrag ist unterschrieben; ein wunderbarer Moment mit Aussicht auf einen Neustart. Der Haken? Der neue Job ist in einer anderen Stadt. Solche Szenarien sind mittlerweile keine Seltenheit mehr. Aber auch, wenn ein Umzug oft eine finanzielle Belastung bedeutet – hier gibt es Abhilfe. Was genau du für einen berufsbedingten Umzug von der Steuer absetzen kannst, erfährst du hier.

Privater Umzug vs. Berufsbedingter Umzug

Wenn der Umzug rein privater Natur ist, kannst du auch ein paar Kosten von der Steuer absetzen – diese fallen nicht unter Werbungskosten, sondern unter haushaltsnahe Dienstleistungen und beinhalten zum Beispiel Fahrt- und Transportkosten. Aber wie sieht es bei einem berufsbedingten Umzug aus – und wann zählt ein Umzug als solcher? Hierfür müssen ein  paar der folgenden Vorraussetzungen erfüllt werden:

  • Kürzerer Arbeitsweg: Nach dem Umzug sollte sich dein Weg zur Arbeit um ca. 30 Minuten verkürzen
  • Auslandsrückkehr: Hast du eine Weile im Ausland gearbeitet und kehrst dann wieder nach Deutschland zurück, kannst du diese Kosten absetzen
  • Standortwechsel: Wenn dein Arbeitgeber seinen Standort in eine andere Stadt versetzt
  • Versetzung: Wenn dich dein Arbeitgeber an einen anderen Standort versetzt

Für Studierende und Azubis: Auch ihr könnt euren Umzug steuerlich absetzen, wenn ihr eure erste Stelle antretet. Dies fällt in dem Fall bei der Steuererklärung unter Sonderausgaben.

Was kann alles abgesetzt werden?

Fällt dein Umzug unter die Kategorie ‚beruflicher Umzug‚, kannst du folgende Aufwendungen von der Steuer absetzen lassen:

  • Die Transportkosten deiner Möbel
  • Eventuelle Maklergebühren (dies gilt nur für Mietwohnungen und nicht für Eigenheime)
  • Kosten für Inserate und Annoncen
  • Fahrtkosten für Wohnungsbesichtigungen
  • Anschaffungskosten für z.B. Öfen, Herd etc.
  • Reisekosten
  • Übernachtungskosten bei der Wohnungssuche

Ein Tipp: Falls du Kinder hast, die mit dir umziehen und dadurch Schule wechseln müssen, kannst du etwaige Kosten für Nachhilfeunterricht ebenfalls absetzen. Dieser Punkt fällt unter Werbungskosten und hat eine Maximalgrenze von 1.146 Euro.

Alle oben angeführten Punkte fallen unter ‚allgemeine Kosten‘ eines Umzuges. Behalte dir in jedem Fall alle Quittungen und Rechnungen auf, um diese später bei Bedarf belegen zu können. Alle Kosten, die dein Arbeitgeber für dich übernimmt, kannst du nicht von der Steuer absetzen.

Die Umzugskostenpauschale

Für sogenannte ’sonstige Kosten‘ kannst du die Umzugskostenpauschale nutzen – in diesem Fall brauchst du keine Belege. Bei der Umzugskostenpauschale gelten folgende Beträge (Stand April 2022):

  • Umziehender: 886 Euro
  • Ehe- oder Lebenspartner: 590 Euro
  • zusätzlich pro Kind oder weiterem Angehörigen: 590 Euro

Die Umzugskostenpauschale umfasst Punkte wie Nachsendeaufträge, Annoncen und Inserate, Schönheitsreparaturen, Ummeldegebühren und Transport. Vor allem den Transport von Möbeln & Co. Sollte man am besten Profis überlassen und eine Umzugsfirma engagieren. Die Kosten für ein Umzugsunternehmen variieren dabei und sind u.a. abhängig von Faktoren wie Entfernung (Fahrstrecke) sowie der Anzahl der zu transportierenden Gegenstände.

Hast du mehr Geld ausgegeben als die Pauschale abdeckt? Kein Problem! In diesem Fall musst du diese nicht nutzen, sondern kannst die Kosten einzeln geltend machen. Hierfür bewahre unbedingt alle Rechnungen und Belege auf!

Nicht alles ist absetzbar

Das Finanzamt erkennt zwar viele umzugsbedingte Kosten an, aber folgende Punkte kannst du nicht oder nur schwierig geltend machen:

  • Wenn du Möbel einlagern musst
  • Reparatur und Ausstattung deiner neuen Wohnung
  • Maklergebühren bei Kauf von Eigenheimen

Für Selbstständige und Freiberufler

Wenn du selbstständig bist, kannst du einen berufsbedingten Umzug als betriebliche Ausgabe absetzen. Diese Kosten musst du genau belegen können und die Gründe dafür müssen unbedingt notwendig sein. Gültige Gründe sind:

  • Umzug in ein anderes Gebäude wegen Vergrößerung des Unternehmens
  • Ein Umzug, um kürzere Wege zu Kunden, Partnern oder Lieferanten zu haben
  • Absatzschwierigkeiten am aktuellen Arbeitsplatz

Auch in diesem Fall ist es wichtig, alle Belege und Rechnungen sorgfältig aufzubewahren.