Eilkredit für Selbständige & Freiberufler
Mit dem Eilkredit für Selbstständige haben sowohl selbstständige Unternehmer als auch Freiberufler die Möglichkeit einen Kredit im Eiltempo zu erhalten.
Wichtigste Grundvoraussetzung:
Der Kreditnehmer muss mindesten 3 Jahre gewerblich tätig sein. Anders als bei einem normalen Arbeitnehmer, welcher für eine Kreditzusage seine Gehaltsauskünfte nachweisen muss, ist es bei Selbständigen oder Freiberufler für eine Kreditgenehmigung erforderlich, die Betriebswirtschaftliche Unterlagen (BWA) durch einen Steuerberater vorzulegen.
Unseren Eilkredit für Selbständige können Sie vielfältig nutzen. Die Kreditvergabe erfolgt ohne Verwendungszweck.
Eilkredit für Selbständige:
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